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Allgemeines rund um die Türkei
(Moderator:
Oba
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*rechtswidriger* Beschluss
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
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Thema: *rechtswidriger* Beschluss (Gelesen 199 mal)
Yildiz
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*rechtswidriger* Beschluss
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am:
Juli 18, 2010, 10:29:19 »
Hallo,
ich habe mal wieder ein (Verstaendnis-) Problem: Es gibt eine *zentrale*Wasseruhr für die gesamte Anlage, eine Wasseruhr für den Pool und Wasseruhren an jedem einzelnen Haus. Es wurde in der Vergangenheit beschlossen, dass 1 TL/pro Tonne Wasserverbrauch gezahlt werden (normal sind hier rund 0,70 TL). Die Gemeinde liest nur die *Zentralwasseruhr* ab, gibt uns dafür eine Rechnung und dann wird durch den Hausmeister der Verbrauch an jedem einzelnen Haus abgelesen und per Quittung wird der Verbrauch gezahlt. Das ggf. noch restliche Geld (Poolverbrauch) wird durch das Gemeinschaftsgeld der Anlage bezahlt. Das ist aus meiner Sicht 1. ungerecht gegenüber den Eigentümern, die laenger oder immer hier wohnen, da sie ja im Verhaeltnis mehr zahlen und 2. unverstaendlich, da private Ausgaben mit gemeinschaftlichen Ausgaben vermischt werden. Für die Gemeinde dürfte es kein Problem sein, alle Haeuser einzeln abzulesen (was in der Nachbaranlage so gemacht wird) und so würde jeder nur das zahlen, was er tatsaechlich verbraucht hat und die Gemeinschaft zahlt den Poolverbrauch. Darf so ein Beschluss gefasst werden oder ist er so nicht haltbar?
Ich sage schon vorab danke schön für Infos dazu.
Viele Grüsse Yildiz
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Oba
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Re: *rechtswidriger* Beschluss
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Antwort #1 am:
Juli 18, 2010, 13:36:19 »
es stellt sich hier die Frage, sind die Wasseruhren an/in den Häusern offizielle, bei der Gemeinde angemeldete Wasseruhren oder sind es lediglich "private" Verbrauchsmesser?
Ich gehe mal von letzterem aus. Dann bezieht die Anlage zentral Wasser und rechnet auch so mit der Gemeinde ab. D.h. es gibt nur eine Verbrauernummer und das ist die der Anlage.
Wäre dem nicht so, müsste jeder Eigentümer eine eigene Wasseranmeldung haben und dann würden die einzelnen Wasseruhren durch die Gemeinde abgelesen.
Existieren eigentlich für die einzelnen Häuser bereits Iskan (Bezugserlaubnis)? Wenn nicht, gibts auch keine Wasseruhren für die einzelnen Häuser.
hG
Reiner
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bir baska Alanya yok
Yildiz
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Re: *rechtswidriger* Beschluss
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Antwort #2 am:
Juli 18, 2010, 15:08:55 »
Ich vermute mal, das Iskan vorhanden ist, da Strom und Tel. über meinen Namen angemeldet sind. Das Haus habe ich nicht im Erstbezug gekauft, es gab schon Vorbesitzer. Nun muss ich mich mal kundig machen, wie das dann mit der Wasseruhr laeuft. Ich weiss nur, dass sie schon mal von der Gemeinde ausgewechselt wurde. Wenn es meine waere, kann ich dann auch einfach als Einzeleigentümer eine Einzelabrechnung von der Gemeinde verlangen/wünschen (nachdem ich die Wasseruhr offiziell bei der Gemeinde angemeldet habe) ?
Viele Grüsse Yildiz
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Oba
Administrator
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Re: *rechtswidriger* Beschluss
«
Antwort #3 am:
Juli 18, 2010, 17:07:01 »
Im Prinzip ja aber es kommt darauf an, welcher Vertrag über Wasserbezug mit der Gemeinde abgeschlossen wurde. Massgebend ist hierbei, ob ein zentraler Bezugspunkt vereinbart wurde, dass die Gemeinde schon mal die Wasseruhr gewechselt hat, ist noch kein Anzeichen dafür, dass der Wasseranschluss und Übergabepunkt im Haus liegt.
Wenn das interne Leitungssystem der Anlage gehört, kann das zu Problemen führen. Dann müsste u.U. eine eigene Leitung verlegt werden, die aber wieder die Zustimmung der anderen Eigentümer voraussetzt.
hG
Reiner
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bir baska Alanya yok
Yildiz
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Re: *rechtswidriger* Beschluss
«
Antwort #4 am:
Juli 19, 2010, 13:32:09 »
Ich werde demnaechst mal bei der Gemeinde vorbeischauen und weiteres klaeren. Hier weiss keiner was genaues.
Werde spaeter berichten.
Noch einmal ein grosses Danke schön für die Infos.
Viele Grüsse
Yildiz
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