Bei einem Immobilienkauf in der Türkei gilt - egal woher die Beteiligten kommen - türkisches Recht.
Ein Kaufvertrag bestätigt allein die Absicht von Käufer/Verkäufer, das Objekt zu kaufen/verkaufen.
Die Eigentumsübertragung erfolgt ausschließlich bei Übergabe und Eintragung des Tapus (Besitzurkunde) auf dem Tapuamt.
Dazu muss unabdingbar vorher ein Antrag auf Umschreibung gestellt werden, der dann bei der Militärbehörde in Izmir geprüft und genehmigt werden muss. Die Genehmigungsfrist beläuft sich derzeit auf ca. 3 - 6 Monate.
Beim Katasteramt sind dabei vom Besitzer (oder bestelltem Vertreter mit notariell beglaubigter Vollmacht) diverse Papiere einzureichen, dazu gehören maßstabsgerechte Planunterlagen, Tapu etc. Er benötigt auch eine Steuernummer, Adresse, 1 Passbild und 2 Passkopien (für Ausländer notariell beglaubigte Übersetzung).
Der Käufer muss neben 2 Lichtbildern und notariell beglaubigter Passübersetzung (2 Kopien) durch einen vereidigten Dolmetscher, aktuelle Heimatadresse, eine Steuernummer, die beim Finanzamt zu beantragen ist.
Bei der Übergabeprozedur für das Tapu muss zwingend ein veridigter, zugelassener Dolmetscher anwesend sein.
Vorsicht ist auf jeden Fall bei der Bezahlung vor Erhalt des Tapus geboten. Man hat - ausser einem eventuell abgeschlossenen Vorvertrag nichts in der Hand.
Eine Absicherung der Zahlung durch einen Schuldeintrag ins Tapu ist daher bei höheren Summen anzuraten.
Am besten ist natürlich, man vereinbart Zahlung bei der Tapuübergabe.
Weitere Infos
http://vdtga-ev.de/de/Grundz%FCge%20des%20Immobilienerwerbs%20in%20der%20T%FCrkei.htmhttp://www.juraforum.de/forum/archive/t-92839/ratgeber-zum-erwerb-von-grundeigentum-in-der-t%C3%BCrkei-durch-ausl%C3%A4nderinnenhG
Reiner